Beschleunigung des Erteilungsverfahrens
Ist man sich sicher, dass die Erteilung einer Erfindung sehr wahrscheinlich ist, beispielsweise weil selbst schon eine umfangreiche Recherche vorgenommen wurde, kann die Patenterteilung beschleunigt werden. Durch die geeigneten Maßnahmen kann eventuell bereits vor Ablauf des zweiten Jahres mit der Patenterteilung zu rechnen sein. Hierzu sollte sofort Prüfung der Anmeldung beantragt werden und die Bezahlung der europäischen Patentanmeldung inklusive Prüfungsgebühr sofort mit der Einreichung der Anmeldeunterlagen erfolgen. Außerdem sollte sofort ein Beschleunigungsantrag (PACE-Antrag) gestellt werden. Und drittens sollte ein Verzicht auf die Übermittlung der amtlichen Aufforderung nach Regel 70(2) EPÜ erklärt werden.
Zurück